Ausschreibung

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zur

Wettfahrtserie um die

SAF-Vereinsmeisterschaft
2012

 

Veranstalter : Segelverein ASKÖ Floridsdorf
Veranstaltungsort : Segelzentrum Nord, Neue Donau Wien

Für die Vereinsmeisterschaft werden die Wettfahrtserien "Montagsregatta" und die im Rahmen der Vereinsveranstaltung "Ferienausklang" durchgeführte Regatta herangezogen.

Klassen : Alle Klassen nach Yardstickzahl - wird an den Zustand der einzelnen Boote und den Reviergegebenheiten von der sportlichen Leitung des Vereins angepasst.
  Montagsregatten
Start : 18.00 Uhr, Steuermannsbesprechung um 17.30 Uhr.
Wettfahrten : Jeden Montag, ausgenommen Feiertage. Es werden max.2 kurze Wettfahrt (ca. 30 Minuten) je Termin gefahren, die getrennt gewertet werden.
Erste Wettfahrt: 30.April
Letzte Wettfahrt: 1.Oktober
Nenngeld : € 2.-- für Einmann-Jolle, € 4,-- für Zweimann-Jolle
Meldeschluss : 10 Minuten vor der Steuermannsbesprechung
Siegerehrung: Unmittelbar nach Ende der letzten Wettfahrt und Vorliegen eines  protestfreien Ergebnisses
  Ferienausklang-Regatta
Start : 1.Start 14.00 Uhr, Steuermannsbesprechung um 13.30 Uhr.
Wettfahrten : Samstag 25.August
Maximal 3 kurze Wettfahrten. Regattawertung nach Low-Point,
1 Streicher bei 3 Wettfahrten.
Nenngeld : Vereinsmitglieder: € 2.-- für Einmann-Jolle, € 4,-- für Zweimann-Jolle
Gäste: € 5.-- für Einmann-Jolle, € 10,-- für Zweimann-Jolle
Meldeschluss : Veranstaltungstag, 13.00 Uhr
Siegerehrung: Unmittelbar nach Ende der letzten Wettfahrt und Vorliegen eines  protestfreien End- Ergebnisses.
   
Bestimmungen : Es gelten die Wettfahrtregeln-Segeln der ISAF in der letztgültigen Fassung, die Zusatzbestimmungen des Österreichischen Segelverbandes, sowie die Segelanweisungen des Veranstalters.
Mindeststarterzahl für jede Wettfahrt: 3 Boote mit SAF-Steuerleuten.
Startberechtigt sind nur Yachten, welche ein gültiges Yacht-Zertifikat besitzen und für die eine Haftpflichtversicherung besteht.

Vereinsmeister kann nur ein Teilnehmer werden, der bei österreichischen Regatten laut ÖSV startberechtigt und ordentliches SAF - Mitglied ist.

Gäste sind herzlich willkommen, es erfolgt eine gesonderte Jahres-Gästewertung!

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, Rechts- und Schadenersatzansprüche an den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Eine Yacht, die am Start erscheint und das Rennen aufnimmt, gibt dadurch die Erklärung ab, dass sie die vorstehend angeführten Bedingungen erfüllt.
Proteste : Schriftlich bis 30 Minuten nach Ende der letzten Tageswettfahrt. Protestflagge nicht erforderlich (WR 61.1(a) kommt nicht zur Anwendung).
Schiedsgericht : Im Fall von Protesten wird das Schiedsgericht vom Wettfahrtleiter aus Mitgliedern des Schiedsrichterpools gebildet.
Wertung für die SAF-Vereinsmeisterschaft:

Es erfolgt eine getrennte Wertung für Steuerleute und Vorschoter.
Steuerleute und Vorschoter müssen gesondert melden.

Für jeden Teilnehmer 1 Punkt pro Start, je 1 Punkt pro Geschlagenem, zusätzlich 1 Punkt für den Sieger und 1/2 Punkt für den Zweiten jeder Wettfahrt,. Bei einem Starterfeld von weniger als 6 Booten erfolgt die Punktevergabe wie bei 6 gestarteten Booten.
 Für die Regatta "Ferienausklang" werden die doppelten Punkte vergeben, wobei die Grundlage das nach Low-Point ermittelte Regattaergebnis ist.
Bei der Punkteermittlung werden SAF-Teilnehmer und Gäste gemeinsam gewertet.

Es werden die besten Montagsregatta-Ergebnisse jedes Teilnehmers - max. 2/3 (math. gerundet) - von den gewerteten Wettfahrten  plus die Ergebnispunkte der Ferienausklangsregatta für die Jahres-Gesamtwertung herangezogen.

Bei Punktegleichheit von mehreren Teilnehmern in der Gesamtwertung werden diese ex aequo auf dem gleichen Platz gewertet.

Preise : Pokalpreise für die Bestplatzierten.
Erinnerungspreise für alle Teilnehmer, die an mindestens 1/3 der gewerteten Wettfahrten teilgenommen haben.
Gästewertung: Es wird eine getrennte Jahres-Gästewertung nach dem gleichen Wertungsmodus wie für die SAF-Vereinmeisterschaft, allerdings nur für die Steuerleute, durchgeführt.
Erinnerungspreise für die 3 Bestplatzierten.
Arno Dörflinger e.h.
Oberbootsmann

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Zuletzt geändert: 06. Januar 2012